Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der HIG HÖLL Immo & Gastro GmbH (nachfolgend “Hotel” genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Konferenzflächen sowie deren Nutzung zu anderen als den üblichen oder vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Vertragsabschluss
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Reservierung des Kunden durch das Hotel zu Stande.
2. Der Vertrag über die Anmietung von Konferenzflächen und die Vereinbarung weiterer Dienstleistungen zur Durchführung von Veranstaltungen kommt durch die Rücksendung des unterschriebenen Angebots durch den Kunden innerhalb der auf dem Angebot vermerkten Optionsfrist zu Stande.
3. Angebote, die kein Optionsdatum erhalten, sind unverbindlich, einen Anspruch auf Reservierung besteht nicht.
4. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter im Auftrag des Kunden gehandelt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Konferenzflächen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die mietweise Überlassung und die weiteren gebuchten Leistungen vereinbarten Preise an das Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden vor Ort veranlasste zusätzliche Leistungen und für Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Vereinbarte Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sollte nichts anderes vermerkt sein. Die Mehrwertsteuer kann per Gesetz und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. In diesem Fall werden die Preise entsprechend angepasst.
4. Die Preise können ferner vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Anzahl der Teilnehmer einer Veranstaltung, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, ausgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag festgehalten.
7. Der Kunde kann nur wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Garantie einer individuellen Zimmerreservierung
1. Für nicht garantierte Reservierungen gilt: falls der Gast bis 16.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht. Das Hotel ist berechtigt, nicht garantierte Reservierungen, die nicht bis spätestens 16.00 Uhr eingecheckt sind, ohne Benachrichtigung des Gastes anderweitig zu vergeben.
2. Reservierungen mit einer Anreise nach 16.00 Uhr müssen für eine späte Anreise garantiert werden. Eine garantierte Reservierung wird bis 12.00 Uhr am Folgetag des Anreisetages aufrechterhalten.
3. Als Garantie wird eine gültige Kreditkarte oder eine schriftliche Garantiebestätigung des Unternehmens (nur für Unternehmen mit Kreditlinie) akzeptiert.
Stornierung und Nicht-Anreise
Jede Stornierung bedarf der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Individuelle Zimmerreservierung (Einzelreservierung):
1. Individuelle Reservierungen (mit Ausnahme der Frühbucherrate, hierzu siehe unten) können bis spätestens 16.00 Uhr am Anreisetag kostenlos storniert werden. Für eine Stornierung nach 16.00 Uhr wird eine Stornierungsgebühr in Höhe der Rate der ersten Übernachtung berechnet.
2. Im Falle einer Nicht-Anreise wird eine Gebühr in Höhe der Rate der ersten Übernachtung berechnet. Bei Nicht-Anreise werden gegebenenfalls weitere Nächte automatisch am Tag nach der Anreise um 12.00 Uhr storniert.
3. Frühbucherrate: Diese Rate unterliegt besonderen Konditionen: Eine Vorauszahlung von 100 % der gebuchten Leistungen ist bereits bei Reservierung erforderlich und wird von der vorliegenden Kreditkarte abgebucht. Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist nicht möglich. Im Fall einer Stornierung wird die geleistete Vorauszahlung als Stornierungsgebühr in vollem Umfang einbehalten. Auch eine Änderung der Reservierungsdaten ist nicht möglich. Die ursprüngliche Reservierung kann unter den oben genannten Konditionen storniert und eine neue Reservierung kann zu tagesaktuellen Bedingungen und Raten getätigt werden.
Veranstaltungsreservierung, Gruppenreservierung:
1. Sofern zwischen dem Kunden und dem Hotel eine Frist zur Stornierung schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er sein Recht zum Rücktritt nicht schriftlich bis zum vereinbarten Termin ausübt.
2. Für eine Stornierung nach der vertraglich vereinbarten Frist gelten die im jeweiligen Vertrag aufgeführten Stornierungsgebühren.
Rücktritt des Hotels
1. Sieht der Vertrag eine Anzahlung vor und wird diese vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel behält sich das Recht vor, Kreditkarten zu prüfen und Pre-Authorisierungen durchzuführen. Im Fall einer ungültigen Karte wird der Kunde benachrichtigt und hat 48 Stunden Zeit, eine gültige Karte nachzureichen. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraumes geschehen, behält sich das Hotel das Recht vor, die Reservierung zu stornieren.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich berechtigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
• Zimmer oder Konferenzflächen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Kunden oder der Angabe des Zweckes, gebucht werden,
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
• ein Verstoß gegen den Abschnitt “Geltungsbereich”, Absatz 2 vorliegt.
Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners abzüglich bereits erbrachter Vorleistungen zu erstatten. Es entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe von Zimmern und Konferenzflächen
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Die reservierten Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und sind am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Das Hotel ist berechtigt, die folgenden zusätzlichen Gebühren in Rechnung zu stellen, wenn die reservierten Zimmer nicht fristgerecht freigemacht werden: bis 14.00 Uhr: 20 €, bis 16.00 Uhr: 40 €, bis 18.00 Uhr: 60 €. Für eine Abreise nach 18.00 Uhr wird eine weitere Übernachtung berechnet.
3. Die reservierten Konferenzflächen stehen dem Vertragspartner für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Das Hotel ist berechtigt, zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen, wenn die reservierten Zimmer und Räumlichkeiten nicht fristgerecht freigemacht werden.
4. Reduziert der Veranstalter die ursprünglich bestätigte Teilnehmerzahl einer Veranstaltung um mehr als 10 %, so behält sich das Hotel vor, die Veranstaltung in anderen als den ursprünglich bestätigten, der Veranstaltungsgröße angemessenen, Veranstaltungs-räumlichkeiten durchzuführen.
Bereitstellung einer Ersatzunterkunft
1. Das Hotel kann dem Vertragspartner bzw. dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies zumutbar ist, besonders, wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebswirtschaftliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
3. Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels.
Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Hotels in Anspruch nehmen oder entgegennehmen, verursachen.
Sonstiges
1. Haustiere sind im gesamten Hotel nicht gestattet.
2. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen des Hotels nicht gestattet. Im Außenbereich des Hotels befinden sich gekennzeichnete und mit Aschenbechern ausgestattete Raucherbereiche. Das Rauchen ist ausschließlich in diesen Raucherbereichen gestattet.
3. Jeder Gast ist verpflichtet, bei Anreise ein Meldeformular auszufüllen. Dies ist durch die Gesetzgebung Luxemburgs vorgeschrieben.
4. Bei Anreise ist der Gast verpflichtet, zur Deckung seines Rechnungsbetrages die Daten einer Kreditkarte zu hinterlegen. (Ausnahme: das Unternehmen übernimmt die Gesamtrechnung des Gastes und bestätigt dies in schriftlicher Form). Im Fall, dass keine Kreditkarte zur Verfügung steht, wird auch eine Barzahlung akzeptiert. Bar-Beträge, die über den Rechnungsbetrag hinausgehen, werden bei Abreise zurückerstattet.
5. Die folgenden Kreditkarten werden akzeptiert: Visa, MasterCard.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungsort ist LRüsselsheim. Gerichtsstand ist Rüsselheim. Es gilt deutsche Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.